Gutachten zur Bodenrahmenrichtlinie vorgelegt - Kosten in Milliardenhöhe!

Die Europäische Kommission hat 2006 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz vorgelegt. Von Beginn an war diese Initiative zwischen den EU-Mitgliedsstaaten politisch sehr umstritten.

Seit Vorlage des Kommissionsvorschlags haben sechs Präsidentschaften den Vorschlag aufgegriffen. Eine ausreichende Mehrheit für eine politische Einigung im Rat wurde jedoch trotz intensiver Verhandlungen bislang nicht erzielt.

Wie andere EU-Mitgliedstaaten so lehnt auch Deutschland die Bodenrahmenrichtlinie insbesondere aus Gründen der Subsidiarität ab. Darüber hinaus wird aber auch befürchtet, dass die Umsetzung einer Bodenrahmenrichtlinie einen unverhältnismäßig hohen Bürokratieaufwand und hohe Folgenkosten verursacht.

Gutachten schätzt die für die öffentliche Verwaltung zusätzlich entstehenden Erfüllungskosten ab

Zur Konkretisierung der Kostenabschätzung hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ende 2009 die Fachhochschule des Mittelstandes in Bielefeld, Nationales Zentrum für Bürokratiekostenabbau, beauftragt, die zusätzlichen Erfüllungskosten für die öffentliche Verwaltung in Deutschland abzuschätzen, die nach Inkrafttreten einer europäischen Bodenrahmenrichtlinie entstehen würden. Diese Schätzung sollte auf der Basis des Kompromiss-Vorschlags der tschechischen Präsidentschaft erfolgen.

Die endgültige Fassung dieses Gutachten liegt nunmehr vor und kann kostenlos heruntergeladen werden.

Kommunen müssten größten Anteil der Erfüllungskosten tragen

Zur Durchführung der Schätzung wurden im Gutachten Grundelemente des Standardkosten-Modells (SKM) übernommen. In dem vorliegenden Gutachten werden aber erstmals nicht nur die Informationspflichten, sondern auch die "Erfüllungskosten" der Verwaltung geschätzt. Als "Erfüllungspflichten" werden diejenigen Pflichten verstanden, die bei den Normadressaten durch die Befolgung rechtlicher Handlungspflichten entstehen. Die "Erfüllungskosten" sind die Kosten, die aus der tatsächlichen Pflichtenerfüllung resultieren.

Die Ergebnisse des Gutachtens zeigen, dass die Kommunen letztendlich die Hauptlast tragen müssten, die aus der Umsetzung der Bodenrahmenrichtlinie in Deutschland für Bund, Länder und Kommunen resultieren würde. Neben den Hierarchiestufen unterscheidet die Studie zwischen einmaligen und jährlich anfallenden Erfüllungskosten. Die auf allen staatlichen Hierarchiestufen jährlich wiederkehrenden Kosten werden von den Gutachtern auf rund 320 Millionen Euro (davon Kommunen: rund 270 Millionen Euro) geschätzt. Die auf allen staatlichen Hierarchiestufen zu unterschiedlichen Zeitpunkten anfallenden einmaligen Kosten würden der vorgenommenen Schätzung zu Folge zwischen 2,6 Milliarden und 31 Milliarden Euro liegen.

Die Kosten berücksichtigen nicht die Erfüllungskosten für

  • die Sanierung von Grundstücken im Eigentum des Bundes, insbesondere von Grundstücken, die vormals militärisch genutzt wurden,
  • die Verwaltung von "prioritären Bodenschutzgebieten" für Flächen im Eigentum der Länder und Kommunen, also insbesondere für Waldflächen sowie die
  • zusätzlichen Kosten für die Privatwirtschaft.

Für die Auslegung und Kalkulationen wurde exemplarisch auf Informationen, Berechnungen und Expertenwissen auf Ebene des Bundes, der Länder und Kommunen zurückgegriffen. Bei dem Ergebnis des Gutachtens handelt sich nicht um eine reale Abbildung der später tatsächlich entstehenden Kosten, sondern um eine grobe Schätzung der Kosten in einer standardisierten Form.